AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stripperin Agentur Unternehmung stripperinnenbuchen.com – Unternehmung von Stripperin Agentur Gogofabrik (Verbuchung von Tänzern, Begleitung, Künstlern, Hostessen, Stripper, Stripperinnen, Erotik Tänzerinnen, Erotik Tänzern, Erotik Models & more, Inhaber Mirko Schulz)

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Punkt1 „Allgemeines“

Unsere sämtliche Geschäftsvorfälle, Transaktionen und Leistungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende, bzw. nicht konforme Bedingungen oder mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn diese schriftlich durch uns bestätigt wurden. Ist unser Kunde, bzw. Auftraggeber Unternehmer, so sind diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte gültig. Dies gilt auch für den Fall, wenn sie nicht nochmals explizit vereinbart wurden. Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen und von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen müssen definitiv schriftlich fixiert werden, da ansonsten keine Gültigkeit besteht.

Sofern einige Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, so wird die Wirksamkeit der restlichen Punkte davon nicht berührt. Ggf. unwirksame Inhalte werden zusammen mit dem Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren (nach Treu und Glauben) durch solche Regelungen ausgetauscht, die dem wirtschaftlichen Zweck des gemeinschaftlichen Vertrages am sinnvollsten gerecht werden. Eine wesentliche Veränderung des Vertragsinhaltes erfolgt dabei nicht. Es gilt dasselbe, wenn es an einer klaren Regelung eines regelungsbedürftigen Sachverhaltes fehlt.

Punkt2 „Definitionen / Begrifflichkeiten“

In den folgenden Geschäftsbedingungen wird die Stripperin Agentur stripperinnenbuchen.com entsprechend „GF“ und der Auftraggeber / Kunde entsprechend Kunde genannt. Es gelten die gleichen Regelungen und AGB´s wie für die Dach Stripperin Agentur Gogo-Fabrik (Gogo-Fabrik.de).

Punkt3 „Vertragsgrundlagen/ Vertragsabschluss und Leistungsumfang“

Der Leistungsumfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich im Einzelfall aus der von uns zurückgemeldeten schriftlichen Auftragsbestätigung. Vom Leistungsumfang abweichende Inhalte und Regelungen sind entsprechend schriftlich festzuhalten. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch GF, gilt der Auftrag des Kunden als akzeptiert. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Dienstleistung der Stripperin Agentur GF unverzüglich, also vor Ablauf einer Widerrufsfrist beginnt und somit ein etwaig zustehendes Widerrufsrecht gem. § 312d Abs. 3 Ziff. 2 BGB entfällt.
Die Angebote der Stripperin Agentur GF sind freibleibend. Die Grundlage des Vertrages für einen rechtskräftigen Buchungsanfragesauftrag ist der entsprechende Buchungsanfragesvertrag, in dem wie oben erwähnt alle besprochenen Leistungen und Dienstleistungen, sowie die entsprechende Vergütung dokumentiert sind. Eine weitere Grundlage bilden die aufgeführten „Geschäftsbedingungen“, sofern im Vertrag keine davon abweichenden Inhalte vereinbart wurden. Der Auftrag kann auch durch eine mündliche Absprache zustande kommen.

Sollten durch die Stripperin Agentur GF nach dem Abschluss des Vertrages Änderungen einzelner Leistungen notwendig sein, teilt die Stripperin Agentur GF dies dem Kunden zeitnah, bzw. unverzüglich mit. Ein Kündigungsrecht steht dem Kunden/Auftraggeber jedoch nur dann zu, wenn sich der Vertragsinhalt zu stark geändert hat, bzw. vom eigentlichen Vertragenvertragsinhalt abweicht.
Die Auftrittszeit unserer Modelle, Tänzer, Künstler und Akteure beträgt regelmäßig 3,5-4 Stunden. Grundsätzlich ist es sinnvoll eine Aktionszeit von 23:30 Uhr – 3:30 Uhr zu vereinbaren. Je nach Event und Planung kann diese jedoch selbstverständlich vorgezogen werden. Die Auftrittszeiten unserer Künstler und Akteure verlängern sich jedoch nicht, wenn sich die Zeit auf Wunsch des Auftraggebers nach hinten verschiebt.
Sollte eine entsprechende Zeitverschiebung nach hinten um mehr als 60 min. stattfinden, wird die gesamte Auftrittszeit dementsprechend reduziert. Eine Verminderung der festgelegten Preise/ Gage geht damit jedoch nicht einher.

Punkt4 „Verletzungen/Unfälle“:

Die Künstler und Tänzer der Stripperin Agentur GF sind bemüht jegliche Verletzung durch Unachtsamkeit etc. zu vermeiden. Jeder Akteur sollte sich daher vor seinem Auftritt grundsätzlich aufwärmen und Dehnübungen machen, um Verletzungen zu vermeiden. Im Fall von Verletzungen der Akteure / Tänzer wird jedoch keine Haftung übernommen! Jeder Akteur, Künstler und Tänzer der Stripperin Agentur GF handelt auf eigene Gefahr als eigener Unternehmer. Private Versicherungen sind jedem Künstler, bzw. Akteur der Stripperin Agentur GF selbst überlassen .

Punkt5 „Präsentation/Copyrights“

Wenn der Auftraggeber vor dem Hintergrund einen Vertrag zu schließen, von uns vorgestellte Leistungen (durch Bilder, Präsentationsunterlagen, Texte etc.) ganz oder zum Teil verwenden möchte, muss dies vorher von der Stripperin Agentur GF ausdrücklich bewilligt werde! Das Prozedere ist unabhängig davon, ob es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Dokumente handelt oder nicht. Das gilt ebenso für abgeänderte oder bearbeitete Dokument von uns oder für die Verwendung der unserer Dienstleistungen und Leistungen zugrunde liegenden Ideen.

Es ist auch unabhängig davon, ob der Kunde ein Honorar für die Präsentation bezahlt hat.
Die Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an allen Arbeiten, Dokumenten, Ideen etc. von der Stripperin Agentur GF bzw. vorstellten Leistungen der Stripperin Agentur GF bleiben bei der Stripperin Agentur GF. Das gilt für alle Audiodokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Audiodokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Audiodokumente, Videosequenzen und Texte. Eine Rechteübertragung auf den Kunden erfolgt ausschließlich durch gesonderte Vereinbarung und einer im Vorwege besprochenen vollständiger Bezahlung.

Das Copyright für von der Stripperin Agentur GF selbst erstellte und veröffentlichte Objekte aller Art bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veränderung oder Verwendung solcher Bilder, Grafiken, Videosequenzen, Audiodokumente und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung, bzw. Einwilligung der Stripperin Agentur GF nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. Das filmen, bzw. erstellen von Videos bei Auftritten egal welcher Art sind aus urheberrechtlichen Gründen ebenfalls nicht gestattet und somit untersagt. Fotoaufnahmen bei Auftritten für private Zwecke sind kein Problem und legitim.
Veröffentlichungen der Fotos und kommerzielle Nutzung ist auf keinen Fall erlaubt! Sollte es dennoch zu Veröffentlichungen kommen, können entsprechende Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Entsprechende Verstöße können außerdem strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.

Punkt6 „Lokation / Unterbringung / Sicherheit“

Grundsätzlich ist es der Gogo Fabrik Stripperin Agentur wichtig, dass die Akteure, Künstler und Modelle einen entsprechend großen, aufgeräumten, sauberen, beheizten und abschließbaren Raum zur Verfügung gestellt bekommen, in dem sie sich umziehen können und in der Pause aufhalten können.

Ebenfalls sind für die Akteure, Modelle und Tänzer entsprechend Getränke in den Räumlichkeiten bereit zu stellen. Die GEMA-Kosten trägt grundsätzlich der Kunde/Auftraggeber. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass für die Tänzer und Akteure geeignete Podeste, bzw. Flächen zur Verfügung stehen. Die Flächen und Podeste müssen fest sein und dürfen nicht wackeln. Dies gilt auch für Auftritte im Bereich Modeln.

Um das Verletzungsrisiko weiterhin zu minimieren, sollten die Kunden / Veranstalter entsprechendes Sicherheitspersonal für die Tänzer, Künstler und Akteure bereitstellen. Der Kunde/Auftraggeber ist somit für die Sicherheit der Künstler/Modelle/Akteure und Tänzer verantwortlich. Das bedeutet, ev. Übergriffe oder unsittliche Handlungen von Gästen und Publikum während des gesamten Auftritts, bzw. Veranstaltung durch die Bereitstellung entsprechender Sicherheitsleute zu vermeiden. Sollte sich Tänzer, Künstler, Modell und Akteur dennoch bedroht fühlen, wird der Auftritt sofort abgebrochen. Die Sicherheit unsere gesamten Akteure ist der Stripperin Agentur GF sehr wichtig und steht im Fokus bei Veranstaltungen und Events!

Weiterhin bleibt es der Stripperin Agentur Gogofabrik vorbehalten (gerade bei privaten Aufträgen / Auftritten von Gogos, Models, Künstlern etc.) entsprechende Begleitpersonal / Security Personal als Begleitung zum jeweiligen Job zu genehmigen. Dabei hält sich die jeweilige Begleitperson jedoch während des Auftrages im Hintergrund.

Punkt6.1 „Anforderung Personalausweis Kopie von Kunden“

In seltenen Fällen (z. B. bei privaten Aufträgen von Gogos) kann auch vor der Bearbeitung von Buchungsanfrageen, bzw. Aufträgen eine Personalausweis Kopie der Kunden durch die Stripperin Agentur angefordert werden, um sicher zu stellen, dass es sich bei Angabe des Kunden auch um die richtige Person handelt.

Punkt7 „Rechnungslegung/Zahlung“

Die Preise der Stripperin Agentur GF sind entsprechend auf den Internetseiten und Angeboten in Euro zu verstehen und ohne Mehrwertsteuer aufgelistet. Die Mehrwertsteuer wird gemäß des gesetzlichen Steuersatzes bei der Rechnungslegung gesondert ausgewiesen und berechnet.
Bei einer ersten Buchungsanfrage und Rechnungsbeträgen über 2.000 Euro ist die GF Stripperin Agentur berechtigt, eine entsprechende Anzahlung in Höhe von mind. 50% des Rechnungsbetrages per Vorkasse zu verlangen. Diese Zahlung muss mindestens 4 Tage vor Auftrittsbeginn unserer Akteure auf das Konto der Stripperin Agentur GF eingegangen sein.

Grundsätzlich ist die Zahlung jedoch bar ohne Abzüge an die Zahlempfangsstelle der Stripperin Agentur GF zu leisten. Bezüglich der genauen Abwicklung und Regelungen hinsichtlich des Zahlungsverkehrs lesen sie sorgfältig den nachfolgenden Text.
Sollte der Auftraggeber / Kunde nach dem Vertragsschluss aus unvorhersehbaren Gründen nicht entsprechend zahlungsfähig sein (mangelnde Liquidität), ist die Stripperin Agentur GF für den Fall der Gefährdung der Gegenleistung dazu berechtigt, noch nicht durchgeführte Dienstleistungen und Leistungen zu verweigern. Ebenfalls kann die Stripperin Agentur GF in solchen Fällen entsprechende Vorauszahlungen, respektive Sicherheitsleistungen verlangen.

Bei den geschäftlichen Vorgängen der Stripperin Agentur Gogofabrik wird zwischen gewerblichen und privaten Auftraggebern unterschieden. Daher ist die Abwicklung wie folgt zu differenzieren: Bei gewerblichen Auftraggebern stellt die Stripperin Agentur Gogofabrik Rechnungen über den Gesamtbetrag nach § 19 Abs. 2. UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar) aus.

Die Rechnungslegung der Stripperin Agentur Gogofabrik erfolgt dabei im Normalfall auf dem elektronischem Wege per E-Mail und ist sofort nach Rechnungseingang, ohne Abzug fällig (sofern es keine anderen Regelungen per Mail gibt, bzw. dies im Veranstaltungsvertrag nicht anders definiert, bzw. festgelegt). Die Abrechnung erfolgt in dem Fall i. d. Regel vor Ort mit dem Kunden und mit dem insoweit zur Abrechnung berechtigten Akteur/Tänzer.

Bei privaten Auftraggebern ist es entweder so, dass die Stripperin Agentur Gogofabrik dem Vertrag entsprechend nur Vertragsmittler ist, die dem Auftraggeber/Kunden dementsprechend keine Rechnung ausstellt, sondern direkt mit dem Akteur/Tänzer abrechnet, der die Abrechnung selbstständig vor Ort durchführt. Die Rechnungslegung obliegt dabei grundsätzlich dementsprechend dem Künstler/Tänzer/Akteur. Die Akteure / Künstler erhalten in solchen Fällen bei privaten Aufträgen dementsprechend eine Provisionsrechnung von der Stripperin Agentur.

Alternativ kann jedoch auch von der Stripperin Agentur eine Rechnung für die Verbuchung vorab an den Kunden gestellt werden (mit MwSt ausweisbar), so dass die Beträge (Teil für die Verbuchung) vorab vom Kunden auf das Konto der Gogofabrik Stripperin Agentur überwiesen werden. In diesem Fall wird keine Provisions- Rechnung mehr an den Akteur seitens der Stripperin Agentur gestellt, da es sich um ein anderes Abrechnungsmodell handelt. Die Akteure sind dann jedoch ebenfalls selbst für die Abrechnung der definierten Gagen mit dem Kunden verantwortlich. Im anderen oben beschriebenen Fall erfolgt die Zahlung der Provision durch den Akteur / Künstler bis spätestens 3 Tage nach dem Auftritt, bzw. erfolgtem Auftrag auf das Konto der Stripperin Agentur Gogofabrik. Die jeweilige Abrechnung ist jedoch in den Mails der Stripperin Agentur klar ersichtlich und erklärt.

Zahlung:
Die Stripperin Agentur GF stellt die Rechnungen nach § 19 UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar). Die Rechnungslegungen der Stripperin Agentur GF erfolgen in der Regel auf elektronische Weise (per E-Mail) über das Auftragssystem der Stripperin Agentur und sind direkt nach Rechnungseingang, bzw. wie dort beschrieben, sofern im Veranstaltungsvertrag nicht anderweitig geregelt, bzw. festgelegt ohne Abzug sofort fällig. Wenn es mit dem Kunden vereinbart worden ist, kann auch direkt vor Auftrittsbeginn, bzw. Beginn der Dienstleistung an den Akteur/ Künstler die Rechnung in Bar entrichtet werden.

Abrechnung – Kunden „Probleme“:
Missverständnisse, Mängel oder Probleme, die in Verbindung mit unserer Dienstleistung stehen sollten, sind direkt an uns zu kommunizieren, bzw. zu rügen (Wir haben eine 24h Hotline dafür) und nicht erst nach Inanspruchnahme der Dienstleistung. Sollte dies nicht geschehen und die Dienstleistung der Akteure gemäß vertraglicher Vereinbarung in Anspruch genommen worden sein, so ist auch der vollständige Rechnungsbetrag ohne Abzüge zu bezahlen!

Eine Kürzung der besprochenen Rechnungssumme durch den Kunden ohne eindeutig begründete Mängel, die unbedingt an die Stripperin Agentur direkt mitgeteilt werden müssen, ist nicht zulässig!

Punkt 8 „Gewährleistung und Haftung“

Die Stripperin Agentur GF gewährleistet die Organisation der übertragenen Veranstaltung. Bei privaten Auftraggebern ist die Stripperin Agentur GF lediglich als Vermittler für die jeweiligen Auftritte der Tänzer/Akteur/Künstler zu sehen. Der Auftraggeber/ Kunde hat Beanstandungen und Reklamationen unverzüglich in der Veranstaltung mündlich zu rügen, und sofern die Rüge aufrechterhalten wird und rechtens ist, diese Rüge spätestens innerhalb von drei Tagen schriftlich zu fixieren und mit jeweiliger Begründung zu wiederholen. Sofern die Reklamation, bzw. Rüge berechtigt ist und rechtzeitig getätigt wurde, steht dem Auftraggeber, sofern dies aufgrund der Art der Leistung möglich ist, das Recht auf Nachbesserung, bzw. Verbesserung der Dienstleistung/Leistung durch die Stripperin Agentur GF zu. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung in jedem Fall Vorrang vor einer Preisminderung oder Wandlung. Allfällige Mängelrügen und Ersatzansprüche können daher nur während der Dauer des Zeitraumes geltend gemacht werden, in dem die Dienstleistung stattfindet.

Die Stripperin Agentur GF ist von sämtlichen Ansprüchen und Haftungen frei, welche nicht auf die Organisation und Beschaffung von notwendigen bautechnischen und versicherungsrelevanten Leistungen zurückzuführen sind. Das betrifft auch einschließlich die notwendigen Dienstleistungen/Leistungen, welche vom Kunden/Auftraggeber selbst realisiert werden. Falls der jeweilige gebuchte Akteur/Tänzer/Künstler aus widrigen Umständen seine Leistung nicht erbringen kann, bzw. verhindert sein sollte ( Krankheit, höhere Gewalt ), liegt die Ersatzauswahl von jeweiligen Ersatz Künstlern/Tänzern/Künstlern, die für diese Art von Durchführung vorgesehen ist, im Ermessen der Stripperin Agentur GF. Für den Fall, dass während der Veranstaltung etwas beschädigt wird, was nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig war, haftet der Künstler/Akteur/Tänzer und / oder die Stripperin Agentur GF nicht.

Sollten Akteure grob fahrlässig Schäden beim Kunden im Zuge eines Auftritts verursacht haben, so haften diese selbst dafür. Die Stripperin Agentur ist lediglich Vermittler der Akteure, Gogos, Künstler und kann nicht für Schäden, die ggf. durch Akteure verursacht wurden haftbar gemacht werden. Sollte es zu Schadensfällen in irgendeiner Art und Weise kommen, so ist dies direkt mit dem Akteur, Gogo, Künstler etc. vor Ort zu regeln. Wir empfehlen daher jedem Akteur sich um entsprechende Versicherungen (Haftpflichtversicherungen etc.) zu kümmern.

Fall Rücktritt vom Vertrag zwischen Auftragnehmer (Verbuchungsagentur) und Auftragsgeber (Kunden) aufgrund höherer Gewalt, Krankheit etc.:

Wenn Gogos, Akteure, Models, Künstler etc. aus wichtigen Gründen wie z.B. höherer Gewalt, Unfall, schwere Krankheit etc. nicht wie ursprünglich geplant, bzw. vereinbart und in Verträgen, bzw. Den Buchungsanfragesbestätigungen zwischen der Stripperin Agentur und dem Kunden bestätigt auftreten können, bleibt es der Stripperin Agentur (Auftragnehmer) frei durchweg auch kurzfristig (schlimmstenfalls auch bis direkt am Auftragstag) vom Vertrag zurück zu treten ohne etwaige Schadenersatzansprüche oder Ansprüche für seitens dem Auftraggeber / Kunden entstandene Kosten zu übernehmen.

Der Kunden akzeptiert dies ausdrücklich durch Bestätigung der AGB´s. In jedem Fall wird in solchen Fällen jedoch die Stripperin Agentur (Auftragnehmer) alles daran setzen sich unverzüglich um entsprechenden Ersatz (Ersatz Gogos, Akteure, Künstler etc.) zu kümmern. Es wird generell im o. g. Fall immer durch die Stripperin Agentur versucht Ersatzkünstler zu beschaffen. Die Stripperin Agentur bleibt jedoch bei Rücktritt des Vertrages im Falle einer nicht möglichen Beschaffung von Ersatz frei von Haftungs- oder Schadenersatzansprüchen etc.! In solchen Fällen kann die Stripperin Agentur nicht haftbar gemacht werden. Dies wird mit Bestätigung der AGB´s durch den Auftragnehmer (Bestätigung der Buchungsanfrage) automatisch akzeptiert.

Punkt 8.1 Jugendschutz

Für die Einhaltung des Jugendschutzes ist der Kunde / Auftraggeber im Zuge der Auftragsvergabe selbst verantwortlich. Jeder Kunden bestätigt automatisch durch die Buchungsanfrage, bzw. den Auftrag, dass er Dienstleistungen in Anspruch nimmt, die in den Bereich Erotik fallen und auch erotische Inhalte darstellen. Demnach sollte bei der Buchungsanfrage von erotischen Tanzshows oder sonstigen erotischen Dienstleistungen der Veranstalter darauf achten, dass die Personen auf der Veranstaltung auch volljährig sind. Dies liegt somit im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die Stripperin Agentur schließt eventuelle Schadensersatzansprüche oder Anzeigen wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes somit im Vorweg direkt aus.

Punkt 9 „Folgen der Vertragsstornierung“

Die beiden Vertragsparteien vereinbaren, dass der Auftraggeber / Kunde das Recht hat, den Vertrag, bzw. die Buchungsanfrage bis zum 7. Tag vor dem Buchungsanfragestag kostenlos und kostenfrei zu stornieren. Eine Stornierung nach dem 7. Tag vor dem Buchungsanfragestag ist kostenpflichtig und zwar in Höhe von 50% des besprochenen Buchungsanfragesbetrages. Eine Stornierung direkt am Buchungsanfragestag ist nicht möglich, der vereinbarte Betrag gemäß Buchungsanfrage ist in jedem Falle in der gesamten Höhe fällig. Dem Auftraggeber bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden mit entsprechenden Nachweismitteln nachzuweisen.

Punkt 9.1 „Kurzfristiges Ablehnen des Künstler Auftritts vor Ort durch Kunden“

Sofern der Künstler, Gogo, Erotische Tänzer etc. gemäß der Vereinbarung vor Ort des Kunden erscheint muss der Auftritt in jedem Fall vom Kunden ermöglicht werden. Sollte der Kunde aus welchen Gründen auch immer den Auftritt nicht mehr wünschen, ist unabhängig davon der gesamte vereinbarte Betrag gemäß Vertrag an den Künstler, Gogo, Erotische Tänzer etc. auszuzahlen und zwar in voller Höhe. Dazu verweisen wir auch Punkt 9. Sollte es Mängel geben, sind diese unverzüglich mit der Stripperin Agentur unter der angegebenen Hotline zu besprechen, bzw. mitzuteilen. Der Kunden hat in dem Fall die Pflicht dies per Telefon unverzüglich zu tun und in jedem Fall erreichbar zu sein. Tritt der Fall ein, dass ein Kunden einfach nicht die Tür aufmacht oder nicht auf Anrufe reagiert etc. wird nach einer entsprechenden Toleranz Zeit der Künstler/in den Ort wieder verlassen, nachdem dies mit der Stripperin Agentur besprochen wurde. Die komplette Summe des Vertrages ist in diesem Fall fällig. Telefonkosten und zusätzlicher Zeitaufwand in solchen Fällen des „Vorsatzes“ durch Kunden kann zusätzlich in angemessener Höhe durch die Stripperin Agentur in Rechnung gestellt und notfalls durch anwaltliche Hilfe durch gesetzt werden.

Kommt der Kunde in einem solchen Fall seiner Zahlung nach entsprechender Zahlungsaufforderung nicht nach, wird der Fall an die Rechtsabteilung oder Inkasso Unternehmen übergeben.

Punkt 9.1.1 „Verweigerung der Leistungserfüllung ohne Angabe von Gründen und ohne Kontaktaufnahme mit der Stripperin Agentur“

Bei Unstimmigkeiten oder Abweichungen mit den Künstlern vor Ort ist umgehend die Stripperin Agentur zu informieren! Die Akteure dürfen seitens der Kunden nicht einfach wieder nach Hause geschickt werden, bzw. darf der Auftrag seitens Kunde ohne trifftige Gründe, die auch direkt an die Stripperin Agentur kommuniziert werden müssen (tel. oder SMS) nicht einfach vor Ort storniert werden (dazu bitte auch die weiteren AGB´s lesen). Sollten dennoch den Künstlern, die bereits vor Ort sind der Auftritt verweigert werden, ohne dies mit der Stripperin Agentur besprochen zu haben, so handelt es sich dabei um einen Vertragsbruch und eine unberechtigte Leistungsverweigerung (im Sinne einer Annahmeverweigerung des Auftrages, bzw. der Leistung). In diesem Fall ist die komplette Rechnung des Auftrages an die Stripperin Agentur fällig.

Punkt 9.2 „Buchungsanfrageen unter Angabe eines falschen Namens / Fake Buchungsanfrageen“

Sollten die Daten auf dem ausgefüllten Buchungsanfragesformular nicht stimmen (falsche Angabe des Namens in Verbindung mit den Adressdaten etc.) und der Punkt 9.1 eintreten (Kunden reagiert nicht auf Anrufe etc. und vereinbarte offene Betrag wird vom Kunden nicht bezahlt) wird der gesamte Vorfall in Verbindung mit den Vertrags Unterlagen an die Polizei übergeben und eine Anzeige wegen vorsätzlichem Betrug gestellt. Der Kunde hat in solchen Fällen dann mit einem Ermittlungsverfahren zu rechnen und hat in diesem Fall auch die gesamten Kosten zu tragen!

Punkt 9.3 „Nutzung Handynr. Kunden für Auftragsabwicklung“

Der Kunde / Auftraggeber ist im Falle einer Buchungsanfrage damit einverstanden, dass die angegebene Handynr. / Tel.nr. im Zuge der Auftragsbearbeitung für die Abwicklung, bzw. Kommunikation durch die Stripperin Agentur Gogofabrik genutzt werden darf.

Punkt 10 „Anzuwendendes Recht“

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden/Auftraggeber und der Stripperin Agentur GF und auf die Frage eines rechtskräftig gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Punkt 11 „Erfüllungsort und Gerichtsstand“

Ist der Auftraggeber/Kunde ein Gewerbetreibender, gelten folgende Punkte als vereinbart: Der Erfüllungsort ist der Sitz der Stripperin Agentur GF. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Stripperin Agentur GF und dem Auftraggeber/Kunden ergebenden Streitfälle wird das für den Sitz der Stripperin Agentur GF örtlich und sachlich entsprechend zuständige deutsche Gericht definiert, bzw. vereinbart. Die Stripperin Agentur GF ist allerdings auch berechtigt, jeweils ein anderes, für den Kunden/Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

Punkt 12 „Salvatorische Klausel“

Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird grundsätzlich vereinbart, dass dies die übrigen Punkte, bzw. Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit berührt. Die beiden Vertragsparteien vereinbaren daher eher, eine dem Sinn und Zweck bezüglich der unwirksamen Klauseln entsprechende Regelung zu finden, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung auszulegen.

Punkt 13 „Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Akteure, Tänzer, Modelle und Künstler“

Es ist den Künstlern/Künstlern/Tänzern der Stripperin Agentur GF untersagt, sogenannte Eigenwerbung zu machen und eigene oder fremde (also nicht GF – Visitenkarten), Flyer oder andere Kontaktdaten (wie Telefonnummer oder Website) etc. herauszugeben!

Bei Verstößen, bzw. Herstellung eines geschäftlichen Kontaktes zwischen Kunde und Akteur mit dem Ziel einer Direktbuchung, kann ein Strafgeld (Konventionalstrafe) in Höhe von 2.500 – 3.000 Euro festgelegt werden. Das gilt auch, wenn der Künstler/Akteur/Model etc. den direkten Kontakt herstellt und eine Direktbuchung anbietet. In diesem Fall trägt der Künstler/Akteur/Model die o. g. Kosten der Konventionalstrafe.

Der Akteur hat immer pünktlich am Veranstaltungsort einzutreffen. Ist ihm das aufgrund von höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren begründeten Umständen nicht möglich, so hat er den Kunden und die Stripperin Agentur GF umgehend (per Telefon) zu informieren!

Sollte ein Künstler, Akteur, Model, Tänzer etc. trotz schriftlicher Zusage des Auftritts (Auftragsbestätigung) an die Stripperin Agentur, entgegen der Vereinbarung nicht beim Auftraggeber (Kunden) erscheinen, so kann die Stripperin Agentur als Vermittler dafür nicht belangt werden, haftbar gemacht werden oder der Stripperin Agentur gegenüber Schadenersatzansprüche etc. geltend gemacht werden (unabhängig davon, ob durch den Kunden Werbung betrieben wurde oder nicht).

In diesem Fall steht der Akteur, Künstler, Model, Tänzer etc. direkt in der Pflicht des Kunden. Für eventuelle Schadenersatzforderungen seitens Kunden ist es somit unerlässlich für Akteure, Künstler, Models, Tänzer etc. in Fällen wie Unfällen oder Krankheiten, die direkt am Auftrittstag eintreten / stattfinden ein ärztliches Attest oder ADAC / Unfallsberichte etc. ausstellen zu lassen.

In allen Fällen von „kurzfristigen Ausfällen“ (außer denen der „höheren Gewalt“ direkt am Auftrittstag) muss der Akteur immer direkt für entsprechenden Ersatz sorgen (dazu mehr unter Punkt „Ersatzkünstler“). Sollte kein Ersatz seitens Akteur gestellt / organisiert werden (und die Stripperin Agentur keinen Ersatz) finden, so kann von der Stripperin Agentur für den entstandenen Schaden (verlorener / verärgerter Kunde) eine Entschädigungssumme in Höhe der entgangenen Auftrags Gesamtsumme gegenüber dem Akteur geltend gemacht werden. Diese Entschädigung dient dazu, dem Kunden für einen späteren Zeitpunkt einen anderen Akteur, bzw. Ersatz zu beschaffen und diesen durch diese Möglichkeit wieder zu binden.

Konkret: Sofern sich 1 Tag oder mehrere Tage vorher die Situation einstellt, dass ein Akteur, Model, Tänzer etc. nicht wie vorab vereinbart den Auftritt wahrnehmen kann, ist wie in den AGB´s bereits beschrieben seitens des Akteurs ebenfalls umgehend ein entsprechender Ersatz verbindlich zu beschaffen! Dieser Ersatz muss der Stripperin Agentur vorgeschlagen werden. Es liegt dann im Ermessen der Stripperin Agentur, ob dieser eingesetzt werden kann oder nicht.

Sonderfälle „Nicht Erreichbarkeit von Kunden vor Ort“:

Es gilt die Informationspflicht per SMS und per Telefon durch Künstler / Tänzer/in bei Nicht Erreichbarkeit von Kunden:
Der Akteur hat pünktlich an der im Buchungsanfragesformular angegebenen Kundenadresse vor Ort zu sein. Sollte der Kunde per Telefon nicht erreichbar sein (nach mehrfachen Anruf Versuchen), so muss in jedem Fall bei der angegebenen Adresse geklingelt werden. Sollten mehrfache Versuche der Kontaktaufnahme ebenfalls erfolglos bleiben, so ist IN JEDEM FALL die Stripperin Agentur darüber zu informieren! Dies muss per SMS erfolgen!

Anrufe bei der Stripperin Agentur reichen nicht aus, da diese aufgrund von Funklöchern oder Signal Störungen unter Umständen nicht durchgestellt werden können. Weiterhin muss der Akteur, Tänzer etc. in jedem Fall für den Nachweis, dass er vor Ort war ein Foto von dem Haus, Lokation, bzw. der Adresse mit Klingelschild machen. In diesem Sonderfall der Nicht Erreichbarkeit eines Kunden hat der Akteur unabhängig seines weiteren Routenplanes mind. 20-30 min. vor Ort zu bleiben, damit eine Klärung erfolgen kann. Passiert dies nicht, ist die Stripperin Agentur berechtigt bei fehlenden Nachweisfotos und fehlender Kontaktaufnahme entsprechende Schadenerstatzansprüche gegenüber dem Akteur geltend zu machen! Somit behält sich die Stripperin Agentur vor, bei fahrlässigem Verhalten von Künstlern den gesamten Auftragswert einer Kundenbuchung als Entschädigung in Rechnung zu stellen. Diese Regelung gilt in Verbindung mit allen weiteren AGB Inhalten der Stripperin Agentur Unternehmung Gogofabrik.

Punkt Gagengeheimnis:
Außerdem hat der Akteur/Künstler/Model hat das Gagengeheimnis für sich zu behalten! Die Vertragsinhalte und Gagen dürfen dem Kunden nicht mitgeteilt werden. Der Akteur/Künstler/Model nimmt den Auftrag verbindlich an. Eine Absage ist nur durch höhere Gewalt (Unwetter, Krankheit- nicht abwendbare Ereignisse etc.) zu begründen. Die Stripperin Agentur GF muss in diesem Falle wie oben beschrieben umgehend darüber informiert, bzw. in Kenntnis gesetzt werden und ein ärztlicher Attest oder Pannen Bericht (ADAC / Polizei-Bericht ) ist als Nachweis ggf. umgehend vorzulegen. Sollte die Buchungsanfrage / der Auftrag aus anderen widrigen Gründen nicht durch, bzw. ausgeführt werden, so muss anderweitig adäquater Ersatz von dem Auftragnehmer für die Stripperin Agentur GF beschafft werden.

Ersatzkünstler:
Dieser Ersatz ist nur zulässig, wenn die Stripperin Agentur GF dem Einsatz des Ersatzes zustimmt – die Stripperin Agentur GF muss also vorher darüber informiert werden (denn die Stripperin Agentur GF steht in der Pflicht des Kunden!). Sollte dies nicht ermöglicht werden, bzw. misslingen, ist die Stripperin Agentur GF befähigt, eine entsprechende Ausfallsentschädigung in Höhe der Provision plus die jeweiligen zusätzlichen Kosten für die Buchungsanfrage eines Ersatz Akteurs in Rechnung zu stellen.

Provisionen müssen innerhalb von 3 Werktagen auf das angegebene Konto der Stripperin Agentur GF überwiesen werden. Bei gewerblichen Kunden/Auftraggebern sind die dazu gehörigen Rechnungen (unterschrieben) in dem selbigen Zeitrahmen zu übermitteln. Bei privaten Auftraggebern ist die Stripperin Agentur GF dem Veranstaltungsvertrag wie in den oberen Punkten beschrieben lediglich Vertragsmittler, die dem Kunden/Auftraggeber dementsprechend keine Rechnung ausstellt, sondern mit dem Akteur/Künstler/Model entsprechend abrechnet. Die Rechnungslegung obliegt insoweit dem Akteur/Künstler/Model.

Fall „Kurzfristige Stornierung eines Kunden“:
Die Gagenbezahlung der Künstler erfolgt immer nach Erbringung der tatsächlichen Dienstleistung gemäß der bereits definierten Zahlungsmodalitäten (Bar-Kasse am Auftrittsort oder nach Absprache auf Rechnung mit Überweisung des geschuldeten Betrages innerhalb von 3 Werktagen nach Auftritts-, bzw. Veranstaltungstag).

Im Falle einer kurzfristigen Stornierung eines Kundenauftrages (unabhängig von der Art des Stornierungsgrundes) durch den Kunden und der damit verbundenen Stornierung des Auftrittes für den Akteur / die Akteure, ist die Stripperin Agentur Gogofabrik in keiner Weise dazu verpflichtet etwaige Ausfallgelder oder Ausfallgagen etc. an die Akteure zu bezahlen. Dies ist von den Künstlern zu berücksichtigen und zu akzeptieren. Eine Übernahme von Kosten wie z.B. bestellte Fahrt-Tickets / Bahntickets etc., die im Zuge des geplanten Auftrittes in einem solchen Fall bestellt wurden, wird nach Absprache auch von der Stripperin Agentur übernommen.

Sofern dem Akteur / den Künstlern in einem solchen Fall tatsächliche Ausfallkosten entstanden sind, bleibt es diesen frei, entsprechende Nachweise darüber zu erbringen. Nach einer entsprechenden Prüfung / Einzelfallprüfung wird dann von der Stripperin Agentur je nach Art des Falles ohne Anerkennung jeglicher Pflichten entschieden, ob diese ganz-, teilweise oder nicht übernommen werden. Ein Anspruch seitens Künstler / Akteur besteht in diesem Fall jedoch nicht.

Verstöße gegen die obigen vertraglichen Inhalte und Regelungen, können zum Ausschluss aus der Stripperin Agentur GF und /oder bei grob fahrlässigen Verhalten auch zu entsprechenden Schadensersatzforderungen führen.

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Stripperin Agentur GF und dem Akteur/Künstler/Model und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Es gilt folgendes als vereinbart: Erfüllungsort ist der Sitz der Stripperin Agentur GF. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Stripperin Agentur GF und dem Akteur/Künstler/Model ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Stripperin Agentur GF örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die Stripperin Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Akteur zuständiges Gericht anzurufen.

Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass dies die übrigen Inhalte und Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit berührt. Die Parteien vereinbaren daher, eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Vereinbarungen und Regelungen zu treffen, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung umzulegen, bzw. auszulegen.

Regelung „Bar-Kasse“ Aufträge – Nicht Zahlung seitens Kunden:
Bei der vertraglich besprochenen Abrechnung Bar-Kasse vor Ort mit dem Kunden ist es wichtig, dass der / die Akteur / in die Lokation nicht verlässt bevor diese auch ordnungsgemäß mit dem Kunden abgewickelt wurde! Es ist auch durch den Akteur nochmal sicher zu stellen, dass der Kunde im Fall der „Bar-Kasse Abwicklung“ den Betrag auch auszahlen kann (kurz darauf ansprechen). Sollte der Kunde dies nicht könnenn ist umgehend die Stripperin Agentur zu informieren!

Sollte der Kunden wie abgesprochen, den Betrag nicht vor Ort auszahlen können, ist unbedingt die Stripperin Agentur zu informieren (Anruf und SMS!).

Wichtig ist in diesem Fall dann, dass der / die Akteur / in dann die Personalien des Mitarbeiters, bzw. Kunden, der für die Abrechnung verantwortlich ist aufnimmt (Kopie des Personalausweises) und in jedem Fall dokumentiert wird (mit Name, Adresse und Unterschrift des Kunden), dass dieser den fälligen Betrag nicht ausgezahlt hat. Diese Unterlagen sind dann in jedem Fall bei der Stripperin Agentur einzureichen. Ansonsten besteht seitens der Akteure KEIN Anspruch auf die Gage, bzw. Vergütung. (Solange der Kunden den Betrag nicht bezahlt hat, können die Gagenrechnungen nicht bezahlt werden).

Bitte unbedingt berücksichtigen!

Bei Problemen vor Ort oder Verweigerung der Zahlung seitens des Kunden (besonders bei aggressivem Verhalten etc.) ist ggf. die Polizei zu informieren, um den Fall vor Ort aufzunehmen.

Verhaltensregeln von Künstlern bei Auftritten und in Unterkünften:

Alkoholische Getränke bei Auftritten:

Mit diesen AGB´s wird bestätigt, dass bei keinen Auftritten für die Stripperin Agentur Alkohol, bzw. alkoholische Getränke vor oder während der Auftrittszeiten getrunken wird! Das gleiche gilt für Drogen oder andere Stimulanzien, die sich negativ auf das Bewusstsein auswirken. Ein Verstoß kann in jedem Fall den dauerhaften Ausschluss aus unserer Stripperin Agentur Unternehmung bedeuten! Weiterhin bedeutet dieser Verstoß automatisch einen Vertragsbruch seitens Akteur!

Nach Ende des Auftrages bleibt es den Künstlern frei, sich noch privat in der Lokation aufzuhalten und alkoholische Getränke zu konsumieren. Wir weisen jedoch darauf hin, dass jeder Akteur ein „Bild“ beim Kunden hinterlässt und diese möglichst gut sein sollte, da die Stripperin Agentur auch regelmäßig Feedbacks abfordert, bzw. Von den Kunden mitgeteilt bekommt!

Verhalten in Hotels oder anderen Räumlichkeiten, die von Kunden der Stripperin Agentur für Akteure gebucht werden:

Mit diesen AGB´s wird ebenfalls bestätigt, dass keinesfalls Einrichtungsgegenstände oder sonstiges in Hotels beschädigt oder entwendet wird. Sollte dies passieren bedeutet das einerseits einen Vertragsbruch und andererseits werden dafür entstandene Kosten selbst von jedem Akteur getragen! Auch die Entnahme von Getränken oder anderen Waren aus Minibars etc. erfolgt auf eigene Rechnung des jeweiligen Akteures, bzw. hat dieser die Kosten dafür selbst zu tragen! Anders ist es, wenn es eindeutig mit dem Kunden abgesprochen ist, dies muss jedoch schriftlich passieren und nicht nur mündlich!

Punkt 14 „Nutzungsrechte und Urheberschutz“

Die gesamten Ideen, Konzepte, geistigen und körperlichen Ausarbeitungen etc. der Stripperin Agentur GF für Werbung und Durchführung der Transaktionen / Geschäfte und auch einzelne Elemente daraus ist geistiges Eigentum der Stripperin Agentur GF!
Durch das Zustande kommen eines Vertrages zwischen Stripperin Agentur GF und Auftraggeber/Kunde erhält der Auftraggeber/Kunde nur ein Nutzungsrecht gemäß Definition für den einzelnen Auftrag.
Sollte es seitens des Auftraggebers gewünscht sein das Leistungsangebot eines Angebotes der Stripperin Agentur GF zu verändern, bzw. um weitere Punkte zu ergänzen, dann muss dieses vorher mit der Stripperin Agentur GF gesondert abgesprochen und vereinbart werden. Die Stripperin Agentur GF ist flexibel und bemüht durchweg auf die Wünsche der Auftraggeber und Kunden einzugehen und diese zu realisieren.

Weiterhin versichert der Auftraggeber / Kunde bereits bei der Buchungsanfrage der Stripperin Agentur Stripperin Agentur GF, dass Akteure/Modes/Tänzer/Künstler, die entsprechend für ein jeweiliges Event bei der Stripperin Agentur GF gebucht wurden, in keiner Art und Weise abgeworben werden!
Die Akteure/Modes/Tänzer/Künstler wurden durch die Stripperin Agentur GF ausgebildet, trainiert und entsprechend geprüft und werden ausschließlich bei der Stripperin Agentur GF gebucht. Eine Abwerbung erfolgt nicht. Der Auftraggeber sichert dies bereits durch die Buchungsanfrage zu. Das gilt für alle vom Auftraggeber betriebenen Lokalitäten und Betriebe. Sollte es dennoch geschehen, behält sich die Stripperin Agentur GF vor, entsprechende Konventionalstrafen zu verhängen und Schadenersatz einzufordern.
Veränderungen unserer Angebote und Leistungsumfang durch Auftraggeber und Kunden sind in jedem Fall mit der Stripperin Agentur GF abzustimmen und auch nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zulässig.

Punkt 15 „Bewerbung neue Akteure“

Durch die Absendung der Bewerbung über das Bewerbungsformular auf der Homepage erklärt sich der Bewerbende damit einverstanden, dass die von ihm geschickten Daten für die Datenaufnahme und Erstellung der Profile ohne jede Einschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches auf den gesamten Internetseiten (und dazugehörende Marketingportale und Mietportale) der Stripperin Agenturunternehmung Gogofabrik verwendet werden dürfen. Das gleiche gilt für durch den Bewerber zugesandtes Bildmaterial und Videomaterial, sowie Videolinks. Der Bewerber erklärt sich durch das Absenden der Bewerbung ebenfalls damit einverstanden, dass das von ihm geschickte Bildmaterial uneingeschränkt für die Präsentation sowohl auf den Stripperin Agenturseiten der Gogofabrik, als auch in mit zu dem Unternehmensmarketing zusammengehörenden Portalen (Mietportale etc.) und Flyern oder Broschüren der Stripperin Agentur Gogofabrik verwendet werden darf und der Bewerber die Rechte an den Bildern hat! Das selbige gilt für Textmaterial und die Daten, die im Bewerbungsformular angegeben wurden. Die Nutzung der Daten und Fotos dienen dem Verbuchungszweck der Akteure und einer gemeinsamen Wertschöpfung.

Zusammengefasst: Der Bewerber bestätigt automatisch mit Zusendung der Bilder die Übertragung aller Nutzungsrechte an Stripperin Agentur Gogofabrik und alle damit verbundenen Stripperin Agenturseiten zu. Ansprüche, wie Regressansprüche auch von „Dritten“ in Verbindung mit allen dadurch entstehenden Kosten, übernimmt in solchen Fällen immer der/die Bewerber/in in voller Höhe, sofern es zu Urheber-Streitigkeiten kommen sollte!

Alle Bilder mit Copyright Hinweisen in denen die eigene Internetadresse des Akteurs aufgeführt sind oder ggf. mit einer Signatur einer anderen Stripperin Agentur deklariert sind, werden automatisch gelöscht, bzw. Mit für die Darstellung auf den Gogofabrik Seiten genutzt. Sollte das Bildmaterial zu schlecht, bzw. Nicht aussagekräftig sein, wird eine Sedcard ggf. nicht angelegt und weiterhin kann bei Verwendung von eher schlechtem Bildmaterial eine Verbuchung des Bewerbers schwer sein. Daher bitten wir immer um Zusendung von eher begehrenswertem Bildmaterial!

Alle vom Bewerber/in geschickten Bilder können von der Stripperin Agentur auch weiterhin zur Darstellung für alle Marketing Aktivitäten oder im Stripperin Agentur Katalog von Stripperin Agentur Gogofabrik uneingeschränkt verwendet werden.

Der Bewerber, bzw. die Bewerberin genehmigt somit dem Betreiber, dass die im Zuge der Bewerbung gesendeten Daten ohne jede Einschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches und alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke vervielfältigt, ausgestellt und veröffentlicht werden können.

Weiterhin wird vom Bewerber akzeptiert, dass die zugesendeten Daten (Texte, Aufnahmen oder Bilder) vom Bewerber auch auf weiteren Webseiten der Stripperin Agentur Gogofabrik ebenfalls zu Promotion, bzw. Präsentationszwecken / Werbemaßnahmen / Buchungsanfrageen auf den Webseiten uneingeschränkt, respektive ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Bewerber/Bewerberin verwendet darf. Ebenfalls erklärt sich der Bewerber damit einverstanden, dass im Falle einer gewünschten Löschung des Profils auf den Stripperin Agenturseiten Kosten in Höhe von 49,50 Euro pro Webseite vom Bewerber, bzw. Akteur an die Stripperin Agentur erstattet werden (Für die Aufwandspauschale erfolgt dann eine Rechnungslegung an den Akteur). Die Kosten sind in dem Zuge als Aufwandsentschädigung im administrativen Bereich zu sehen.

Der / Die Bewerber akzeptiert ebenfalls, dass mit Zusendung der Daten (Texte, Bilder etc.) alle Ansprüche abgeholt sind, die ihm für die Bildaufnahmen entstanden sind oder werden. Der Bewerber/in bestätigt ebenfalls, dass die Fotos / Bilder und Texte frei von Rechten Dritter sind. Im Falle eventueller Urheber-Rechtsstreitigkeiten diesbezüglich werden alle daraus resultierenden entstehenden Kosten in kompletter Höhe vom Bewerber übernommen. Die Erstellung der entsprechenden Profile für die Künstler, Gogos etc. erfolgt ca. 2-3 Wochen nach Eingang der Bewerbung automatisch.

Punkt 16 „Buchungsanfragesbedingungen Models, Erotikmodels, Begleitung / Zusatz AGB´s“

  1. Die folgenden ergänzenden Inhalte und Bedingungen regeln zusätzlich und insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen der Stripperin Agentur GF, den Models der GF und Auftraggebern, bzw. Kunden. Diese werden ebenso im Zuge von Buchungsanfrageen verbindlich akzeptiert. Ausnahmen und abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, sowie Absprachen werden explizit getroffen und schriftlich fixiert.
  1. Buchungsanfragesgrundsätze und Regelungen:1. Grundsätzlich fungiert die Stripperin Agentur GF als Vertragsmittler zwischen Model und Auftraggeber. Für die Verträge zwischen Model und Auftraggeber/Kunden ist der Kunden in erster Linie verantwortlich. Die Stripperin Agentur kann bei Problemen, die aus dem vermittelten Rechtsverhältnis resultieren nicht haftbar gemacht werden.2. Die Stripperin Agentur gibt lediglich Erklärungen gegenüber Kunden / Auftraggebern im Namen der Models ab. Die Kunden buchen üblicherweise über das Buchungsanfragesformular direkt auf der Homepage stripperinnenbuchen.com oder auf Basis eines vorangegangenen Angebotes der Stripperin Agentur GF durch eine schriftliche Willenserklärung (Rückmail / Bestätigung).

3. Die übliche Verbuchungsprovision, die vom Kunden gegenüber der GF Stripperin Agentur geschuldet wird, liegt bei (soweit nicht anders vereinbart) 20% des besprochenen Model Honorars oder des fälligen Ausfall Honorars. Jegliche Haftungsansprüche gegenüber der Stripperin Agentur GF, die aus dem vermittelten Rechtsverhältnis resultieren sind ausgeschlossen. Ebenso können offene Posten und Forderungen, die sich im Zuge der Vereinbarungen, bzw. dem Rechtsverhältnis zwischen Model und Kunden resultieren nicht mit der Provision für die Stripperin Agentur GF aufgerechnet, bzw. verrechnet werden, die der Auftraggeber der Stripperin Agentur schuldet. Die Provision wird vom Kunden gegenüber der Stripperin Agentur GF für die Dienstleistung der Verbuchung geschuldet.

Die Provisionszahlung an die Stripperin Agentur ist im Zuge der Verbuchungsdienstleistung und Servicedienstleistung durch die Stripperin Agentur entsprechend der definierten Zahlungsbedingungen fällig und pünktlich zu bezahlen.

Für diese Zahlung kann kein Recht auf Zurückbehaltung oder ähnliches geltend gemacht werden.

Direktbuchungen unter Umgehung der Stripperin Agentur sind gemäß der vorangegangenen AGB´s zu unterlassen und werden im Falle von Zuwiderhandlungen und Verstößen mit entsprechenden Konventionalstrafen versehen, bzw. geahndet.

Für Folgebuchungen der Models, die durch die Stripperin Agentur GF vertreten sind, wird ebenso die Verbuchungsprovision vom Kunden analog der beschriebenen AGB´s geschuldet.

  1. Arbeits- und Buchungsanfrageszeiten1. Eine Buchungsanfrage pro Tag wird entsprechend mit 8 Stunden Arbeitszeit gemessen/bewertet. Ein halber Tag wird mit 4 Std. Arbeitszeit gemessen.
    In der Regel beginnt die Arbeitszeit des Models im Falle einer Tagesbuchung um 10 Uhr morgens und endet um 19 Uhr abends, wobei eine Stunde Pause einzuhalten ist.
    Die Pausenzeit kann variabel gestaltet werden.2. Das Model hat pünktlich gemäß der besprochenen Buchungsanfrageszeit / Arbeitszeit am definierten Location Ort / Auftragsort zu erscheinen. Im Zuge des Auftrags notwendiges Styling, Ankleidung von Kostümen, schminken, Make-Up etc. werden mit in die Arbeitszeit eingerechnet, bzw. zählen mit dazu. Nicht mit zur Arbeitszeit zählt die Anreise und Abreise des Models zum Kunden.3. Im Falle von geleisteten Zusatzstunden, bzw. Überstunden, die vom Model gemacht werden, wird ein Zuschlagssatz in Höhe von 13% des besprochenen Tages Honorars pro angefangene Stunde berechnet und an das Model bezahlt.
  2. Buchungsanfragesablauf- und Modalitäten1. Feste Buchungsanfrageen:
    Nach Absprache mit der GF Stripperin Agentur vereinbarte feste Buchungsanfrageen erfolgen über das Buchungsanfragesformular oder per E-Mail und sind für beide Seiten verbindlich. Mehr zum Buchungsanfragesablauf finden sie unter dem jeweiligen Reiter auf der Homepage.
    Nach der verbindlichen Buchungsanfrage durch den Kunden/Auftraggeber erfolgt eine zeitnahe schriftliche Rückbestätigung per Mail mit Angabe der zusammengefassten Buchungsanfragesdetails und Ablaufinfos.2. Termin Reservierungen:
    Nach Absprache mit Kunden und Stripperin Agentur können Termin Reservierungen und Möglichkeiten vereinbart werden, die jedoch eine Woche vor Auftragsstart fest gebucht werden müssen. Andernfalls verfallen diese.3. Stornierung
    Bei einer Stornierung / Annulierung durch das Model wird die Stripperin Agentur GF sich nach bestem Gewissen bemühen für einen adäquaten Ersatz zu sorgen, bzw. anzubieten. Bitte beachten sie bezüglich dem Thema „Stornierung“ auch die vorangegangenen AGB´s Inhalte. Erfolgt eine Stornierung seitens Kunden / Auftraggeber nicht gemäß der definierten Zeitangaben im Vorwege ist das vereinbarte Model / Darsteller Honorar gemäß unserer Richtlinien zu bezahlen.
  1. Honorare Models und Vergütung
    Die besprochenen Model Honorare beinhalten jeweils die vereinbarte Tagesgage und das Entgelt für die Nutzungsrechte zzgl. MwSt. Das Nutzungsrecht ist entsprechend vertraglich zwischen Model und Auftraggeber zu vereinbaren. Zwischen folgenden Honorar Tarifen wird unterschieden:Normales Honorar / Normaltarif
    Hierbei handelt es sich um Aufnahmen, die im Rahmen von normalen Shootingbereichen liegen, wie z.B. Fashion, Mode (Wäsche, Schmuck, Frisuren, Brillen, Schuhe, Strümpfe etc.). Hierzu zählt jedoch keine Werbung / Werbeaufnahmen)Sonder Honorar / Sondertarif
    Hierbei handelt es sich um Werbeaufnahmen, bzw. Aufnahmen für Werbung und Werbefilme, die einer gesonderten Vereinbarung bedürfen. Dazu zählen ebenfalls die Bereiche Dessous, Akt, Erotik oder Konsumgüterwerbung.Halbtags Honorar und Stundenbookings. Bei Halbtages Bookings wird ein Satz in Höhe von 60% des Tageshonorars des Models berechnet. Stundenbookings sind im voraus zu besprechen, bzw. zu vereinbaren.
  1. Reisekosten / Reisespesen / Logistik-KostenLogistik-Kosten werden dem Model erstattet und üblicherweise in die Tagesgage eingerechnet.
  1. Zahlungsmodalitäten / Reklamation / Haftung
    Siehe vorangegangene AGB´s
  1. Nutzungsrechte
    Mit dem Zahlungsausgleich, bzw. Bezahlung des besprochenen Model Honorars werden sofern nicht explizit gesondert vereinbart, die Nutzungsrechte an den im Zuge des Auftrages erstellten Aufnahmen ausschließlich den genannten Kunden für den Zeitraum von einem Kalenderjahr innerhalb Deutschland für die vereinbarte Verwendung, vereinbarte Produkt und Nutzungsform eingeräumt.Die Jahresfrist der Nutzung fängt spätestens 2 Monate nach Erstellung der Foto und/oder Videoaufnahmen an. Weitere Zwecke der Nutzung wie z.B. Werbeposter, Verpackungsdrucke, Plakate, Videofilme und jede Nutzung des Namens des Models, Künstlernamens etc. benötigt eine schriftliche Bewilligung / Genehmigung durch die Stripperin Agentur GF. Eine Sicherung der Aufnahmen des aufgenommenen Materials, egal ob Fotos oder Videos ist nur nach Vereinbarung und mit schriftlicher Bestätigung unter Nennung des Verwendungszwecks, bzw. Nutzungszwecks möglich.Erst nach vollständiger Bezahlung des entsprechenden Entgelts, welches vereinbart wurde, erfolgt die Einräumung der jeweiligen Nutzungsrechte. Eine Nutzung der Aufnahmen (gilt für Fotos und Videos) ist erst nach der Zahlung erlaubt. Eine vorherige Verwendung, bzw. Nutzung ist nicht erlaubt.

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Im Falle von Fragen zu unseren AGB’s, setzen Sie sich bitte einfach per Telefon mit uns in Kontakt!

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